Politik und Wissenschaft
Vor der Jahrhundertwende entstanden Ideologien, die Rassenunterschiede in den
menschlichen Gesellschaften propagierten. Mit humangenetischen züchterischen
Maßnahmen, der Eugenik, sollten Menschen in eine bestimmte Richtung entwickelt werden
und die arische Rasse sich bereits entwickelt haben. Die Schrift eines Juristen und eines
Arztes über "Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens", die 1920 erschien,
wurde dann zur Basis einer breit geführten Diskussion über menschenvernichtende
Maßnahmen und über "rassenhygienische" Programme. Mit dem Beginn des Faschismus in
Deutschland fand das eugenische Gedankengut dann seine folgenschwersten
antihumanistischen Auswirkungen.
Die deutschen faschistischen Machthaber hatten sich zur pseudowissenschaftlichen
Begründung ihrer auf einer mystischen - biologistischen Basis aufgebauten willkürlichen
Rassenideologie schon frühzeitig der für sie brauchbaren Ideen der Eugenik bemächtigt. Sie
wandten diese in der Folgezeit zur Durchsetzung ihrer Rassenzuchtziele unter der
Bezeichnung "Erb- und Rassenpflege" an. Eigentlich gab es damals nur einen Wissenschaftler
und Leiter einer psychiatrischen Anstalt, der Würde und Mut besaß. Das war der Arzt Dr.
Ewald Meltzer vom Katharinenhof in Großhennersdorf (Sachsen). Er warnte vor der Eugenik
und der Vernichtung des sogenannten lebensunwerten Lebens. Als er 1938 starb, kurz bevor
seine Einrichtung aufgelöst wurde, wurden fast alle Kranken des Katharinenhofes getötet.
Nur wenige Vertreter der Intelligenz nahmen den Kampf gegen die Eugenik auf. Einige sahen
in den sozialdarwinistischen Theorien die sich entwickelnde Gefahr für Millionen von
Menschen.

Deckblatt der Gesetzes zur Verhütung erbkranken
Nachwuchses vom 14. Juli 1933.
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Die Übernahme der Macht durch die
Faschisten in Deutschland brachte dann auch
bald spürbare Einschränkungen für die
psychiatrischen Anstalten. Gesetze, wie das
"Gesetz zur Verhütung erbkranken
Nachwuchses" vom 14. Juli 1933, gaben dem
Staat die Macht, "rassenhygienische"
Maßnahmen durchzusetzen. Mit Hilfe dieses
Gesetzes erfolgte die Freigabe der
Zwangssterilisation in Deutschland und in den
später okkupierten Gebieten.
Bereits 1934 hatte Hitler gegenüber dem
Ärzteführer Wagner die Notwendigkeit erklärt,
das deutsche Volk von "Ballastexistenzen"
(gemeint waren psychisch Kranke) zu befreien.
Im Zusammenhang mit einem Krieg sei die
Tötung von Kranken lösbar.
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