Euthanasie

Der ursprünglich in der Philosophie verwendete Begriff "Euthansie" stammt aus dem Griechischen und bedeutet "sanfter" oder "schöner Tod".

Das gab Schwerkranken oder Altersgebrechlichen das Recht auf Freitod. Später war aus christlicher Sicht der Selbstmord und auch die Tötung auf Verlangen verboten. Der Begriff Euthanasie bezog sich dann auf die ethische Pflicht des Arztes, Kranken den Tod durch schmerzdämpfende Medikamente zu erleichtern.

Im vorigen Jahrhundert erhielt der Begriff in Deutschland unter dem Regime der Nationalsozialisten eine neue Bedeutung.
Die Nationalsozialisten unterschieden zwischen vollwertigem und unwertem Leben. Bereits kurz nach ihrer Machtergreifung verschlechterte sich die Situation von Kranken in psychiatrischen Anstalten drastisch.
Mitte 1939 wurde eine Meldepflicht für behinderte Kinder eingeführt. Ein Reichsausschuß entschied aufgrund der Meldeformulare über Leben und Tod.
Ohne Wissen der Eltern nahmen gesinnungstreue Ärzte Tötungen vor.
Den Eltern wurden falsche Angaben über die Todesursache gemacht. Später wurde die "Aktion Gnadentod" auch auf Erwachsene, gesunde politische Häftlinge und "minderwertige Rassen" (Juden, Polen etc.) ausgedehnt.
Experten schätzen, daß rund 75.000 Menschen allein im Rahmen dieses Euthanasie-Begriffs den Tod fanden.

Aus diesem Grund kann - vor allem in Deutschland - der Begriff Euthanasie nicht länger unkritisch gebraucht werden.


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