Besonderheiten bei der Beantragung der Zwangssterilisationen
(entnommen
aus den Patientenunterlagen)
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1937 erfolgte 3 mal die Unterbrechung der Schwangerschaft bei gleichzeitiger
Sterilisation. Beantragt in zwei Fällen durch den Kreisarzt (Prof.
Walter) und in einem Fall durch die Prov. Heilanstalt.
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Ein Zigeunermädchen wurde 1939 auf Antrag der Prov.Heilanstalt sterilisiert.
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Ebenfalls auf Antrag der Prov.Heilanstalt wurde 1939 trotz
Einspruch ein NSDAP Mitglied sterilisiert.
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Weil der Vater Jude war, erfolgte 1939 die Sterilisation an einem Mädchen auf
Antrag des Gesundheitsamtes Schwerin.
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Die Sterilisation bei Taubstummen erfolgte 1934 in drei Fällen auf
Antrag des Amtsarztes (Dr. Walter). 1934 bei einem Ehepaar mit drei
gesunden Kindern
u. 1937 bei einem Mann.
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Die Einwilligung von Müttern zur Sterilisation ihrer minderjährigen Töchter wurde durch Prof. Walter in
drei Fällen eingeholt (1934,1935, und 1936 je ein Fall).
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In vier Fällen wurde nach Beschwerde des Ehemannes die Sterilisation vom Erbobergericht
durchgesetzt (je 1 Patient 1935, 1936, 1938 u. 1939). Bei zwei Patienten
stellte Prof. Walter u. bei
zwei weiteren Patienten die
Prov.Heilanstalt die Sterilisations- anträge.
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Bei einem Patienten mit einer „Retinitis pigmentrosa“ stellte Prof. Walter
1937 einen Sterilisationsantrag u. die Prov.Heilanstalt
1937 bei einem weiteren Patienten mit
einem „grauen
Star“.
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Nach Beschwerde eines Pflegers wurde in 4 Fällen sterilisiert. Die Antragstellung erfolgte hierzu
durch die Prov.Heilanstalt beim Erobergericht (für je 1 Patienten 1934, 1935,
1936, u. 1938).
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Nach Beschwerde der Ehefrau und der Beschwerde des Pflegers erfolgte in einem Fall die
Sterilisation, welche über das Erobergericht durchgesetzt wurde. Den Antrag
hierzu stellte die Prov.Heilanstalt 1935.
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Nach Beschwerde durch die Ehefrau wurde 1937 in einem
Fall sterilisiert. Die Antragstellung
erfolgte durch die Prov.Heilanstalt.
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Von
Familienangehörigen selbst beantragte Sterilisation:
Die Sterilisation selbst beantragt wurde in 14 Fällen, davon in
13
Fällen über die Prov.Hheilanstalt und in einem Fall über
Prof. Walter
realisiert (1934 = 11 Patienten, 1935 = 2 Patienten u. 1939
= 1Patient).
Von der Mutter wurde in zwei Fällen eine Sterilisation
beantragt. So
1934 über Prov.Heilanstalt u. 1936 über Prof. Walter.
Der Ehemann war in zwei Fällen (1935) mit der Sterilisation
einverstanden.
In drei Fällen gab der Vater bei Anträgen durch die
Prov.Heilanstalt die Zustimmung zur Sterilisation ( je ein Fall 1934, 1935 u.
1936).