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Tafeln der Ausstellung



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Endstation Obrawalde

Das deutsche Territorium war bis 1945 in militärische Wehrkreise eingeteilt. Die Gebiete Mecklenburg, Pommern und ein Teil der Mark Brandenburg gehörten zum Wehrkreis II. In diesem Wehrkreis bestanden die Kriegsgefangenenlager StaLag = Stammlager für Mannschaften, OfLag = Lager für Offiziere. Die Aufgabe dieser Lager bestanden in der Sicherheitsverwahrung gefangener Militärs und Zivilpersonen. Aus den StaLag wurden Arbeitskräfte für die Land- und Forstwirtschaft sowie für die Industrie durch operative Gruppen der Landesarbeitsämter gezogen.
Auf der untenstehenden Karte sind die Lager mit ihren Bezeichnungen dargestellt. Die medizinische Versorgung der Kriegsgefangenen erfolgte in den Kriegsgefangenenlagern. In jedem befand sich ein Krankenrevier.
Im Wehrkreis II wurden ab 1939 verwundete Kriegsgefangene zunächst in den Reservelazaretten der Wehrmacht behandelt. In Neubrandenburg war es z. B. das Res. Laz. I (Augustabad). Ab 1941 wurden Kriegsgefangenenlazarette eingerichtet. Auf einer Statistik des Roten Kreuzes der USA von 1944 wurden für den Wehrkreis II die Lazarette II A Neubrandenburg, II D Stargard und das Luftwaffenlazarett 4/XI Wismar genannt. Im Hauptbuch der Landesheilanstalt Treptow a. d. Rega fanden wir die Namen von 30 französischen, 11 polnischen, 2 belgischen und 1 serbischen Kriegsgefangenen, die in dieser Anstalt in Behandlung waren. Von den französischen Kriegsgefangenen wurden 9 und von den polnischen Kriegsgefangenen 4 nach Meseritz - Obrawalde verlegt.
Diese Verlegungen waren sicher das Todesurteil dieser Menschen. In der Liste zu diesem Beitrag nennnen wir erstmalig die Namen dieser Kriegsgefangenen. Nachgewiesen ist nur ein Transport mit Gefangenen während dieser Zeit nach Obrawalde.
Verstorben sind dort:
Philippe, Louis, Res. Laz. II Stargard, geb. 18.8.1903, aus Langon Isle et Vilaine, verstorben am 1.8.1941,
Gojkoric, Corijan, StaLag II D, serbischer Kriegsgefangener, verstorben am 28.5.1941.
Was aus dem Franzosen W. E., geb. am 13.11.1910, aus Charleville (Ardennen), von Beruf Landwirt, dem polnischen Arzt D. J., geb. am 15.1.1914, aus Powinniz (Kowno) und aus dem belgischen Unteroffizier T. A., geb. am 18.4.1903, aus Louvain (Brabant) und den nicht Genannten geworden ist, wissen wir nicht. Sie wurden allgemein wieder in die Gefangenenlager zurückverlegt.
Wir wollen mit dieser Mitteilung keine alten Wunden aufreißen, sondern zeigen, dass im NS - Staat auch auf dem Gebiet der Kriegsgefangenenbewahrung die Genfer Konvention keine Rolle spielte. Sofern die verantwortlichen Ärzte der Meinung waren, die Kranken müssten vernichtet werden, dann wurden sie getötet.


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